Mandantenvertraulichkeit · strukturierte Dokumentation · deutschlandweite Mandate 040 46898063 | E-Mail an info@markusbertan.de

GmbH zahlungsunfähig – was tun? Nächste Schritte für den Geschäftsführer

GmbH zahlungsunfähig prüfen – Liquidität, § 17 InsO und 10-Prozent-Regel

Ob Ihre GmbH zahlungsunfähig ist, entscheidet über Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer – nicht der Umsatzrückgang allein. So prüfen Sie das nach § 17 InsO und der BGH-10%-Regel. Und so handeln Sie in den nächsten drei Wochen: dokumentieren, Zahlungen stoppen, Frist wahren. Danach: GmbH Insolvenz anmelden – oder eine zulässige Alternative.

Stand: 27.09.2026 · Hilfe für GF in der Krise · danach: Insolvenz anmelden

Aktualisiert: 27.09.2026 · Autor: Markus Bertan, Unternehmensberater, Hamburg · 4,8 / 5 (32 ProvenExpert-Bewertungen)

  • Ja/nein: 10%-Lücke über drei Wochen – oder noch Zahlungsstockung
  • Was der GF jetzt tut: listen, dokumentieren, nicht weiter „irgendwen“ zahlen
  • Abgrenzung Überschuldung (§ 19) – die schnellere Frist gilt
  • Checkliste + 13-Wochen-Liquiditätsplan
  • Wirtschaftliche Einordnung in der Regel innerhalb von 24 Stunden

Wirtschaftliche Prüfung und Dokumentation – keine Rechtsberatung (RDG). Rechtliche Feststellung mit Fachanwalt und Steuerberater.

Fakten kurz (für Einordnung & Recherche)

Strukturierte Kurzinfo – hilft bei Such- und KI-Dialogen. Keine Rechtsberatung; Einzelfall prüfen.

  • Thema GmbH zahlungsunfähig – nächste Schritte für den Geschäftsführer: Prüfung § 17 InsO, dann Handeln (nicht nur Definition).
  • Schlüsselbegriffe GmbH zahlungsunfähig, GmbH zahlungsunfähig was tun, Geschäftsführer Haftung, 10-Prozent-Regel, Zahlungsstockung, § 17 InsO, § 19 InsO.
  • Erste 72 Stunden Fälligkeiten listen → 10 % rechnen (#zehn-prozent-rechner) → riskante Zahlungen stoppen → nächsten Schritt festlegen (Antrag oder zulässige Alternative).
  • Prüfregel BGH: Lücke ≥ 10 % der fälligen Verbindlichkeiten, die sich nicht in drei Wochen schließen lässt – inkl. neu fällig werdender Verbindlichkeiten.
  • Pflicht Bei Eintritt: Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern, Höchstfrist in der Regel 3 Wochen (§ 15a InsO); Zahlungsstopp § 15b InsO.
  • Praxisdaten In anonymisierten Atlas-Fällen: 45,8 % Insolvenzrisiko bei zu spätem Timing (n=480).
  • Ansprechpartner Markus Bertan, Unternehmensberatung, Hamburg – deutschlandweite Mandate.
  • Quelle markusbertan.de/gmbh-zahlungsunfaehig/
  • Checkliste PDF Zahlungsunfähigkeit GmbH prüfen (PDF)
  • LLM-Index llms.txt · llms-full.txt
  • Nächster Schritt GmbH Insolvenz anmelden (Antrag, Gericht, Unterlagen)

Kurz gefragt: Ist Ihre GmbH zahlungsunfähig? Regelmäßig ja, wenn eine Liquiditätslücke von mindestens 10 % sich innerhalb von drei Wochen nicht schließt. Dann müssen Sie als Geschäftsführer die Antragspflicht und den Zahlungsstopp klären – nicht erst „wenn es offiziell ist“. Antrag: GmbH Insolvenz anmelden.

Definition: GmbH zahlungsunfähig

Definition: GmbH zahlungsunfähig bedeutet, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 Satz 1 InsO). Zahlungseinstellung indiziert das in der Regel (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsO). Entscheidend sind Fälligkeiten und verfügbare Liquidität – nicht Bilanzgewinn oder Auftragslage.

Was der Geschäftsführer jetzt tun muss

Sie spüren die Schieflage: Konten leer, Mahnungen, Lohn unsicher. In den nächsten 72 Stunden geht es nicht um die perfekte Bilanz – sondern darum, dass Sie die Lage kennen und nichts tun, das Ihre Haftung verschärft.

  1. Listen: alle fälligen und in drei Wochen fällig werdenden Beträge.
  2. Gegenüberstellen: was wirklich verfügbar ist (Konto, freie Linie, einziehbare Forderungen).
  3. 10 % rechnen: bleibt eine Lücke von mindestens 10 % über drei Wochen? Rechner unten. Dann spricht vieles für Zahlungsunfähigkeit.
  4. Nicht „den Lautesten“ zuerst zahlen: nach Insolvenzreife kann jede Zahlung Sie persönlich treffen.
  5. Nächsten Schritt festlegen: Antrag vorbereiten (GmbH Insolvenz anmelden) oder dokumentierte Alternative – nicht abwarten. Vergleich: Krisen-Check.

Bin ich zahlungsunfähig? Die 10%-Regel in einem Satz

In einem Satz: Bleibt eine Lücke von mindestens 10 % der fälligen Verbindlichkeiten über etwa drei Wochen stehen – und schließt sie sich nicht verlässlich –, spricht der BGH regelmäßig für Zahlungsunfähigkeit, nicht für eine bloße Stockung. Beispiel: 100.000 € fällig, 88.000 € verfügbar, keine gesicherte Zahlung in 21 Tagen → Lücke 12 % → Handeln, nicht Hoffen. Der BGH grenzt das von der Zahlungsstockung ab (u. a. BGH IX ZR 123/04). Für die Praxis:

  • Lücke ≥ 10 % der fälligen Verbindlichkeiten, die sich nicht innerhalb von etwa drei Wochen schließen lässt: regelmäßig Zahlungsunfähigkeit.
  • Lücke < 10 %: zunächst eher Zahlungsfähigkeit – außer es ist absehbar, dass die Lücke demnächst über 10 % wächst.
  • Drei-Wochen-Vorschau: In die Betrachtung gehören nicht nur schon fällige Forderungen, sondern auch Verbindlichkeiten, die in diesen drei Wochen neu fällig werden (Passiva II, BGH-Linie zur Vorschau).
  • Stundung ersetzt keine Zahlungsfähigkeit: Sie verschiebt nur das Fälligkeitsdatum. Was nicht rechtlich und tatsächlich gestundet ist, bleibt fällig.

Das ist eine widerlegbare Leitlinie der Rechtsprechung, keine Rechenformel für den Einzelfall. Die rechtliche Einordnung gehört zu Fachanwalt und Steuerberater; betriebswirtschaftlich strukturiere ich Status, Vorschau und Dokumentation.

10%-Lücke rechnen

Zwei Zahlen, ein Hinweis – keine Rechtsfeststellung. Fällige Verbindlichkeiten gegen tatsächlich verfügbare Mittel.

Widerlegbare BGH-Leitlinie (u. a. IX ZR 123/04). Neu fällig werdende Beträge in 21 Tagen gehören dazu. Keine Rechtsberatung (RDG).

Zahlungsunfähig oder überschuldet? § 17, § 18, § 19 InsO

TatbestandNormKernfrageAntrag
Zahlungsunfähigkeit§ 17 InsOKönnen fällige Pflichten erfüllt werden?Pflicht, Höchstfrist i. d. R. 3 Wochen
Drohende Zahlungsunfähigkeit§ 18 InsOWerden fällige Pflichten voraussichtlich nicht mehr erfüllt?Eigenantrag möglich, Pflicht einzelfallabhängig
Überschuldung§ 19 InsODeckt das Vermögen die Schulden – und ist die Fortführung überwiegend wahrscheinlich?Pflicht, Höchstfrist i. d. R. 6 Wochen

Wann ist eine GmbH überschuldet? Wenn das Vermögen die Schulden nicht deckt und die Fortführung nicht überwiegend wahrscheinlich ist (§ 19 InsO). Eine GmbH kann zahlungsunfähig und überschuldet zugleich sein – dann gilt die schnellere Frist. Wer nur die Bilanz betrachtet und die Fälligkeiten ignoriert, verkennt oft die Drei-Wochen-Pflicht.

Ist meine GmbH zahlungsunfähig? Prüfung in 5 Schritten

  1. Fälligkeiten listen: Lohn, Sozialversicherung, Finanzamt, Miete, Kredite, Lieferanten – Datum und Betrag.
  2. Mittel gegenüberstellen: Bankguthaben, freie Linien, kurzfristig einziehbare Forderungen. Deckungsquote berechnen.
  3. Drei-Wochen-Vorschau: Werden in den nächsten 21 Tagen weitere Beträge fällig? Schließt sich eine Lücke ≥ 10 % verlässlich?
  4. Stundungen und Prognose: Nur dokumentierte, durchsetzbare Stundungen zählen. Rollierender 13-Wochen-Plan.
  5. Prüfzeitpunkt festhalten: Wer wusste wann was? Relevant für § 15a InsO – Praxisfall Insolvenzantragspflicht.

Download: Checkliste Zahlungsunfähigkeit GmbH (PDF)

Wenn die Frist schon läuft: Antrag und Zahlungsstopp

  • Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO): Antrag ohne schuldhaftes Zögern, Höchstfrist in der Regel drei Wochen – nur bei ernsthafter Sanierungsaussicht nutzbar. Ablauf: GmbH Insolvenz anmelden.
  • Zahlungsstopp (§ 15b InsO): Keine Zahlungen, die Gläubiger benachteiligen – Zahlungen nach Insolvenzreife.
  • Sozialversicherung: Offene Arbeitnehmeranteile sind strafrechtlich besonders heikel (§ 266a StGB).
  • Alternativen nur mit Plan: Sanierung, StaRUG, GmbH mit Schulden verkaufen – nicht statt der Frist, sondern parallel und dokumentiert.

Unklar, ob Sie als GF schon handeln müssen?

Wirtschaftliche Ersteinschätzung: 10%-Lücke, was Sie in 72 Stunden tun, ob die Frist läuft – bevor Sie weiterzahlen.

47+ ausgewertete Krisenfälle (2023–2025) · über 30 Jahre Mandatserfahrung · ProvenExpert

Häufige Fragen: GmbH zahlungsunfähig

Kurz beantwortet – aufklappen für Details.

Wann ist eine GmbH zahlungsunfähig?
Eine GmbH ist zahlungsunfähig nach § 17 InsO, wenn sie fällige Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Nach der BGH-Rechtsprechung spricht regelmäßig eine Liquiditätslücke von mindestens 10 Prozent dafür, die sich nicht innerhalb von drei Wochen schließen lässt. In die Drei-Wochen-Vorschau gehören auch neu fällig werdende Verbindlichkeiten. Die rechtliche Feststellung erfolgt mit Fachanwalt und Steuerberater.
Kann ich die 10-Prozent-Lücke selbst rechnen?
Ja, grob: fällige Verbindlichkeiten minus verfügbare Mittel, geteilt durch die fälligen Beträge. Ab etwa 10 Prozent Lücke über drei Wochen spricht die BGH-Linie regelmäßig für Zahlungsunfähigkeit. Auf der Seite steht ein Rechner dafür – er ersetzt keine rechtliche Feststellung. Neu fällig werdende Beträge in 21 Tagen gehören in die Vorschau.
Was bedeutet die 10-Prozent-Regel bei Zahlungsunfähigkeit?
Der BGH grenzt Zahlungsunfähigkeit von einer bloßen Zahlungsstockung ab. Bleibt eine Deckungslücke von mindestens 10 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten über etwa drei Wochen bestehen, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen – es sei denn, die Lücke lässt sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schließen. Unter 10 Prozent spricht zunächst mehr für Zahlungsfähigkeit, wenn die Lücke nicht absehbar wächst.
Ist meine GmbH zahlungsunfähig – was tun?
Als Geschäftsführer: fällige Verbindlichkeiten listen, Mittel gegenüberstellen, 10-Prozent-Lücke und Drei-Wochen-Vorschau rechnen, Prüfzeitpunkt dokumentieren. Nicht den lautesten Gläubiger zuerst bedienen. Liegt Zahlungsunfähigkeit vor, gilt in der Regel die Antragspflicht nach § 15a InsO und der Zahlungsstopp nach § 15b InsO. Parallel Fachanwalt und Steuerberater – wirtschaftliche Einordnung oft innerhalb von 24 Stunden.
Was muss der Geschäftsführer in den ersten 72 Stunden tun?
Listen, gegenüberstellen, 10 Prozent rechnen, riskante Zahlungen stoppen, nächsten Schritt festlegen (Antrag oder zulässige Alternative). Die 72 Stunden ersetzen keine Antragspflicht – sie verhindern, dass Sie aus Unsicherheit die Haftung verschärfen.
Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung?
Eine kurze, geringfügige Liquiditätslücke kann noch Zahlungsstockung sein. Wird die Lücke nicht verlässlich innerhalb von etwa drei Wochen geschlossen oder beträgt sie 10 Prozent oder mehr der fälligen Verbindlichkeiten, spricht die Rechtsprechung regelmäßig für Zahlungsunfähigkeit. Stundungen verschieben nur die Fälligkeit – sie ersetzen keine Zahlungsfähigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung?
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): die GmbH kann fällige Zahlungen nicht leisten – Höchstfrist für den Antrag in der Regel drei Wochen. Eine GmbH ist überschuldet (§ 19 InsO), wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht deckt und die Fortführungsprognose negativ ist – Höchstfrist in der Regel sechs Wochen. Beide sind Insolvenzgründe; in der Krise können beide gleichzeitig vorliegen.
Wann ist eine GmbH überschuldet?
Eine GmbH ist überschuldet nach § 19 InsO, wenn das Vermögen die Schulden nicht deckt und die Fortführung nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Die Höchstfrist für den Insolvenzantrag beträgt dann in der Regel sechs Wochen. Parallel immer die Zahlungsunfähigkeit prüfen – die Drei-Wochen-Frist kann früher greifen.
Was ist drohende Zahlungsunfähigkeit?
Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) liegt vor, wenn die GmbH voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bestehende Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Sie berechtigt zum Eigenantrag, begründet aber nicht automatisch dieselbe Antragspflicht wie eingetretene Zahlungsunfähigkeit. Einzelfall mit Fachanwalt klären.
Wie lange darf ich warten, wenn die GmbH zahlungsunfähig ist?
§ 15a InsO verlangt den Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern; die Höchstfrist beträgt grundsätzlich drei Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Die Frist darf nur genutzt werden, wenn eine ernsthafte Sanierungsaussicht besteht und dokumentiert ist. Abwarten ohne Plan erhöht das Risiko von Insolvenzverschleppung und persönlicher Haftung.
Kann eine GmbH zahlungsunfähig sein und trotzdem keinen Insolvenzantrag stellen?
Nein, wenn Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und keine Ausnahme greift, besteht für die Geschäftsführung die Antragspflicht nach § 15a InsO. Die Höchstfrist ist keine Wartezeit. Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) hat eine andere Pflichtenlage.
Welche Unterlagen brauche ich für die Prüfung?
Offene-Posten-Liste mit Fälligkeiten, Banksalden und Kreditlinien, BWA, Lohn- und SV-Nachweise, Steuerkonto, Kreditraten, Miet- und Leasingverträge. Ergänzend: Checkliste Zahlungsunfähigkeit GmbH (PDF) und ein rollierender 13-Wochen-Liquiditätsplan.
Wo stelle ich den Insolvenzantrag, wenn die GmbH zahlungsunfähig ist?
Schriftlich beim Insolvenzgericht (Amtsgericht) am Sitz der GmbH. Ablauf, Formulare und Unterlagen: Leitseite GmbH Insolvenz anmelden. Markus Bertan strukturiert die wirtschaftliche Vorbereitung; die rechtliche Antragstellung erfolgt durch die Geschäftsführung mit Fachanwalt.
Markus Bertan – Unternehmensberater
Über den Autor Markus Bertan
Unternehmensberater, Hamburg, seit 1993. Begleitung bei Zahlungsunfähigkeit und Antragspflichten – keine Rechtsberatung (RDG). Profil · ProvenExpert.

040 46898063 · E-Mail an info@markusbertan.de

Verwandte Themen

Verifizierte Mandantenbewertungen

32 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Alle Bewertungen auf ProvenExpert

Kontakt aufnehmen